Die Schichtenlehre (Schichtenregel) nach Karl Jaspers ist eine Lehre (Theorie), die die psychischen Störungen in drei unterschiedliche Schichten gliedert.
Dabei lehrt die Erfahrung, dass diese Gliederung der psychischen Störungen in drei Schichten sinnvoll und nützlich ist.
In diesem Beitrag wird die „Schichtenlehre (Schichtenregel) nach Karl Jaspers“ auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant beleuchtet und diskutiert, und es kann dabei aufgezeigt werden, dass dies eine rational begründete Regel ist.
Dabei kann unter anderem aufgezeigt werden, dass man die Ursachen der psychischen Störungen, entsprechend den drei Schichten unterschiedlich verstehen und erklären kann.
Hingegen werden in der Diagnostik der psychischen Störungen alle auf Basis der Phänomenologie bzw. auf Basis der Psychopathologie durch die normalen psychischen Phänomene und durch die psychopathologischen Phänomene erkannt und auf dieser Grundlage die psychiatrischen Diagnosen bestimmt.
Demgemäß werden die psychischen Störungen in der Psychiatrie immer auf Grundlage von subjektiver Evidenz bzw. auf Grundlage von einleuchtender Evidenz erkannt.
Weiters kann aufgezeigt werden, warum in der Psychiatrie als Wissenschaft diagnostische Probleme auftreten.
Dies ist der Fall, weil psychische Störungen durch phänomenologische Diagnosen erfasst werden (Anmerkung: was auch auf einen Teil der gesundheitlichen Störungen in der Medizin zutrifft, insofern auch gewisse medizinischen Diagnosen phänomenologische Diagnosen sind).
Die „Schichtenregel“ bzw. die „Schichtenlehre“ nach Karl Jaspers gliedert die psychischen Störungen in drei unterschiedliche Schichten, wobei diese Dreiteilung die rationale Verknüpfung mit dem Rechtssystem ermöglicht.
Es bildet die Schichtenlehre nach Karl Jaspers die Grundlage des Triadischen Systems der forensische Psychiatrie und es ist dies somit die vernünftige Brücke zur Rechtsprechung (vergleiche mit -> Wikipedia Beitrag).
Die psychischen Störungen können aufgrund der klinischen Erscheinung und weiterer Information diagnostiziert und beurteilt werden:
In der psychiatrischen Praxis und in der Forensischen Psychiatrie können die psychischen Störungen auf Grundlage der klinischen Erscheinung und unter Verwertung weiterer Informationen diagnostiziert und klassifiziert werden.
Der mit dem Sachverhalt befasste PsychiaterIn kann aufgrund des klinischen Erscheinungsbildes und unter Beachtung des Verlaufs und allenfalls weiterer Informationen den Sachverhalt fachlich beurteilen, und kann sodann die geeignete Therapie empfehlen bzw. als befasster Sachverständiger dem Gericht im Rahmen der Präsentation seines psychiatrischen Gutachtens unterbreiten und erläutern, ob und in welchem Umfang die psychische Störung für die gegenständliche Handlung / Tat/Tathandlung zu berücksichtigen ist.
In diesem Zusammenhang kann die diagnostizierte psychische Störung der entsprechenden der entsprechenden Schicht zugeordnet werden, und man kann als Psychiater bzw. als Sachverständiger daraus durch den Verstand und die Vernunft begründet, für das Gericht nachvollziehbare und damit sinnhafte/sinnvolle Schlussfolgerungen ableiten.
Man kann also in der Psychiatrie mit Hilfe der psychiatrischen Diagnostik und der angewandten psychiatrischen Klassifikation als qualifizierte Fachperson subjektiv gültig, gemäß dem psychischen Symptomenkomplex das klinische Erscheinungsbild und damit den Typus der psychische Störung erkennen, und diesen einer Schicht nach der Schichtenlehre (Schichtenregel) zuordnen. Gemäß der festgestellten Schicht und dem erhobenen Befund, insbesondere dem psychischen Befund, wie er zur fraglichen Zeit vorliegend war, kann der Sachverständige in seinem Gutachten rationale Argumente und Schlussfolgerungen ableiten, die für das Gericht als Beweismittel dienen.
Die Schichtenregel (Schichtenlehre) nach Karl Jaspers gliedert die psychischen Störungen in folgende drei Schichten:
Die tiefste, unterste Schicht:
1. Schicht: Es handelt sich dabei um die psychischen Störungen, bei denen organische Befunde gefunden und vorgezeigt werden können, die die Ursache dieser psychischen Störungen aufzeigen, womit die Entstehung dieser psychischen Störungen dadurch verstanden und erklärt werden kann.
Die mittlere Schicht:
2. Schicht: Es handelt sich dabei um psychische Störungen, bei denen man davon ausgeht, dass es körperliche Faktoren gibt, die zum Auftreten dieser psychischen Störungen führen. Allerdings kann man bei diesen psychischen Störungen im konkreten Fall keine physischen Parameter feststellen, durch die man die psychische Störung diagnostisch auf der Grundlage von körperlichen bzw. physischen Faktoren allgemein gültig bestimmen kann. Man hat jedoch Medikamente entdeckt, durch die man diese psychischen Störungen in vielen Fällen, mehr oder weniger erfolgreich, therapieren kann, und man hat auf der Grundlage dieser Erfahrungen biologische Theorien entwickelt, durch die man die Ursache dieser gesundheitlichen Störungen biologisch bzw. „physisch“ begründet erklären kann. Daneben gibt es allerdings auch psychologische Theorien und auch andere Theorien durch die man den Zusammenhang der klinischen Erscheinungen erklären und verstehen kann, und es kommen daher in der Therapie dieser psychischen Störungen auch diese Methoden zum Einsatz, die aus diesen und anderen Theorien abgeleitet worden sind.
Die oberflächlichste Schicht:
3. Schicht: Es handelt sich dabei um psychische Störungen, bei denen man verschiedene Faktoren vermutet, die zum Auftreten dieser psychischen Störungen führen. Man hat daher zum Teil biologische Theorien und zum Teil auch psychologische Theorien und auch psychodynamische, entwicklungsbiologische, genetische und sonstige Theorien entwickelt, durch die man das Auftreten dieser psychischen Störungen erklären kann. Das Auftreten dieser psychischen Störungen kann man durch das Zusammenwirken der unterschiedlichen Faktoren, somit auf der Grundlage von verschiedenen Ursachen erklären – und verstehen – und es kommen daher in der Therapie bei diesen psychischen Störungen die verschiedensten Methoden zum Einsatz – insbesondere Methoden der Psychotherapie aber auch biologische, körper-orientierte Methoden und sonstige Methoden. Während also eine ätiologische Vorstellung im Hinblick auf das Auftreten der psychischen Störungen bei der 1. und 2. Schicht generell möglich ist, gibt es keine allgemein anerkannte Erklärung bei den psychischen Störungen der 3. Schicht, sondern es bilden hier je nach Fall und Sachverhalt verschieden, im konkreten Fall unterschiedliche Faktoren das Bündel einer komplexen Ursache, die zum Auftreten der konkreten psychischen Störung geführt hat.
Während die psychischen Störungen in der Psychiatrie grundsätzlich auf der Grundlage der psychischen Merkmalen, also auf der Grundlage der unterschiedlichen psychischen Symptomenkomplexe erkannt und in der Psychiatrischen Diagnostik bestimmt werden, ist es bei den körperlichen Krankheiten in der Medizin so, dass diese auf der Grundlage von körperlichen Merkmalen durch die medizinischen Diagnosen erkannt und in der medizinischen Diagnostik bestimmt werden.
Es gründet sich also die Diagnostik der gesundheitlichen Störungen der Psyche zur Gänze auf die psychische Phänomenologie und damit auf die Psychopathologie, wohingegen in der Medizin die objektiv bestimmbaren medizinischen Diagnosen auf der Grundlage von körperlichen Fakten bzw. auf der Grundlage von körperlichen objektiven Befunden in der medizinischen Diagnostik bestimmt werden können und hier in der Medizin nur in einem Teilbereich die gesundheitlichen Störungen (Krankheiten) auf der Grundlage von nicht objektivierbaren Symptomenkomplexen beruht (-> syndromale Diagnosen, funktionelle Diagnosen).
In diesem Sinn gliedert sich die Heilkunde einerseits in die phänomenologischen Einheiten (phänomenologischen Diagnosen) der Psychiatrie und Medizin und andererseits in die faktischen Einheiten (faktische Diagnosen) der Medizin.
Es können also die phänomenologischen Diagnosen nur auf der Ebene der Ideen auf der Grundlage von definierten Konzepten erkannt werden, wohingegen die faktischen Diagnosen auf der Ebene der Objekte durch körperliche, faktische Befunde erkannt und bestimmt werden können. Dies bringt es mit sich, dass die zuerst genanten Diagnosen nur subjektiv evident bzw. nur einleuchtend evident erkannt werden können, wohingegen die zweit genannten Diagnosen objektiv evident bzw. augenscheinlich evident erkannt werden können.
Man erkennt also die einen Diagnosen in der Heilkunde auf der Grundlage von subjektiver Evidenz und die anderen Diagnosen auf der Grundlage von objektiver Evidenz, dabei ergibt sich der Grad der Wissens aus der Grundlage des Wissens und damit aus der Erkenntnisbasis bzw. aus der Grundlage der Erkenntnis – oder man kann auch sagen aus den Erkenntnisobjekten.
Man kann – in Bezug auf Karl Jaspers – auch sagen, dass man die einen diagnostischen Einheiten in Bezug auf definierte Typen erkennt und die anderen in Bezug auf (bestimmte) Gattungen (vgl. mit Jaspers Zitat).
Schließlich kann man auch sagen: die einen gesundheitlichen Störungen werden durch faktisch nachweisbare natürliche Krankheitseinheiten verursacht, wohingegen man als Arzt (Psychiater) bei den anderen gesundheitlichen Störungen unter Umständen denkt, dass es eine natürliche Krankheitseinheit als zu Grunde liegende Ursache dieser gesundheitlichen Störung gibt, ohne dass man jedoch diese Natureinheit physisch nachweisen kann.
In diesem Sinn gliedert sich die Heilkunde in die Krankheiten (gesundheitlichen Störungen) des Körpers auf der einen Seite und in die der Psyche nämlich in die psychischen Krankheiten bzw. in die psychischen Störungen auf der anderen Seite.
Alle medizinischen gesundheitlichen Störungen werden auf der Grundlage von körperlichen Merkmalen diagnostisch erkannt und bestimmt, wohingegen alle psychischen Störungen auf der Grundlage von psychischen Merkmalen diagnostisch erkannt und bestimmt werden. Dabei sind allerdings die psychiatrischen Diagnosen der 1. Schicht gemäß der Schichtenlehre nach Karl Jaspers den körperlichen Diagnosen am ähnlichsten bzw. am nächsten verwandt.
Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man, dass die Schichtenlehre nach Karl Jaspers aus der psychiatrischen Systematik hervorgegangen ist und dass es sich bei diesen drei Schichten um systematische Einheiten handelt, die in Bezug auf die Ursache der psychischen Störungen Ähnlichkeiten aufweisen.
.
Vorbemerkung:
Es ist nicht selbstverständlich, dass man bei einer gesundheitlichen Störung das Wesentliche erkennt und auffasst.
In der körperlichen Medizin ist es oftmals augenscheinlich evident, welcher Diagnose ein Krankheitsfall zuzuordnen ist. Andere Male ist dies nicht unmittelbar augenscheinlich evident. Durch Zusatzuntersuchungen kann in der körperlichen Medizin jedoch oftmals die vermutete Verdachtsdiagnose überprüft werden, das heißt es kann die Diagnose verifiziert oder falsifiziert werden – und es kann damit schließlich die zutreffende medizinische Diagnose oftmals objektiv gültig bestimmt werden. In den Fällen, in denen die gesundheitliche Störung nur durch Symptome und durch nicht-objektivierbare Phänomene erfasst werden kann, ist allerdings die Objektivierung einer solchen medizinischen Diagnose nicht möglich.
In gleicher Weise kann man in der Psychiatrie und auch in der Psychologie und Psychotherapie die Erkenntnisse nicht objektivieren. Man kann eine psychiatrische Diagnose nicht „physisch“ überprüfen. Man kann nur in manchen Fällen, wenn man eine psychiatrische Diagnose auf der Grundlage der psychischen Phänomene bestimmt hat, diese unter Umständen durch gewisse körperliche Befunde „physisch“ erklären – eine allgemein gültige Überprüfung bzw. eine Objektivierung der psychiatrischen Diagnose ist dadurch jedoch grundsätzlich nicht möglich. Man kann nämlich im Zweifelsfall in der Psychiatrie nicht auf der Grundlage von körperlichen Befunden allgemein gültig bzw. objektiv gültig entscheiden, ob die festgestellte psychiatrische Diagnose zutreffend ist.
Man kann also eine psychiatrische Diagnose nicht auf der Grundlage eines „physischen“ Objekts bzw. auf der Grundlage von „Gegenständen schlechthin“ überprüfen. Ein mentales Objekt ist ein Erkenntnisobjekt das uns nur als „Gegenstand in der Idee“ gegeben ist. Mit anderen Worten: es erscheint in diesem Fall der Begriff der Idee als systematische Einheit im Bewusstsein der erkennenden Person und es ist dies somit ein ganz anderes Erkenntnisobjekt als ein physisches Erkenntnisobjekt. Ein mentales Erkenntnisobjekt ist erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet der Begriff der Idee der als eine systematische Einheit im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7).
Karl Jaspers hat erkannt, dass die Erkenntnisse in der Psychiatrie bzw. die Ideen in der Psychiatrie Ideen im Sinne von Immanuel Kant sind und dass die psychischen Erscheinungen durch das Schema der Idee nur angenähert erkannt werden können. (vgl. mit Jaspers Zitat)
In der Erkenntnisbasis findet sich also der tiefer liegende Grund warum man psychiatrische Erkenntnisse und psychologische Erkenntnisse und auch psychotherapeutische Erkenntnisse nicht allgemein gültig erkennen und nicht allgemein bestimmen kann. Man kann daher die psychiatrischen Diagnosen, weil sie sich auf psychische Symptome und psychische Phänomene – also auf psychische Erscheinungen – gründen nicht objektivieren.
Beim psychiatrischen (psychologischen, psychotherapeutischen) Erkennen gelangen wir also auf der Grundlage der Anamnese und auf der Grundlage des psychischen Befundes bzw. auf der Grundlage des psychiatrischen Befundes zu Ideen bzw. zu Vorstellungen – die wir nicht empirisch auf „physischer“ Basis überprüfen können. Bei solchen Erkenntnissen ist kein allgemein gültiger Beweis möglich. Dies gilt für die Praxis und hier besonders auch für die forensische Psychiatrie und es gilt dies auch für die psychiatrische Wissenschaft.
Immanuel Kant hat aufgezeigt, dass es für gewisse Erkenntnisse keinen Probierstein der Erfahrung (vgl. mit Kant Zitat 10) gibt. Dies trifft auf das Wissen in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) und auch auf das Wissen in einem Teilbereich der Medizin zu.
Wir können bezüglich solcher Ideen nur auf der Ebene unserer Vorstellungen durch Überlegung – also nur auf der Grundlage unseres Verstandes und unserer Vernunft „prüfen“, ob eine solche Idee zutreffend ist und in welchem Ausmaß sie zutreffend ist. Das heißt beim psychiatrischen Diagnostizieren und auch bei den Feststellungen in der Psychologie und Psychotherapie und im genannten Teilbereich der Medizin können wir nur auf der Ebene unserer Vorstellungen subjektiv gültig „prüfen“ welche Idee bzw. welche Kategorie in welchem Ausmaß zutreffend ist.
Es handelt sich daher in diesen Erkenntnisbereichen um relative und nicht um absolut gültige Erkenntnisse, da sich diese Erkenntnisse auf nicht allgemein gültig überprüfbares Wissen gründen. Man kann auch sagen: es handelt sich hierbei um subjektives Wissen das beschränktes Wissen ist.
Daher schreibt Immanuel Kant, dass psychologische Ideen bloße Ideen sind (vgl. mit Kant Zitat 4) – und es sind daher auch psychiatrische Ideen bloße Ideen im Sinne von Immanuel Kant.
Wir können also in der Psychiatrie eine Diagnose nicht – wie dies in der körperlichen Medizin in vielen Fällen möglich ist einer objektiven Prüfung unterziehen und auf diesem Weg feststellen, ob die hypothetisch angenommene Diagnose „richtig“ ist. Mit anderen Worten: wir können eine psychiatrische Verdachtsdiagnose nicht objektivieren.
Damit wird deutlich, dass eine psychiatrische (psychologische, psychotherapeutische) Erkenntnis ein relative Erkenntnis ist, nämlich eine relative Erkenntnis in Bezug auf die jeweils angewandte Idee.
Man kann daher in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) nur beschränktes Wissen erlangen. (vgl. mit Kant Zitat 3a) Daher schreibt Karl Jaspers in seiner „Allgemeinen Psychopathologie“ treffend, dass ich das Ganze als Idee nicht geradezu erkennen kann, sondern ich mich dem Ganzen als Idee durch das Schema der Idee nur nähern kann (vgl. mit Jaspers Zitat).
Wobei das Ganze als Idee bei Karl Jaspers der systematischen Einheit der Idee bei Immanuel Kant entspricht.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich weitreichende Konsequenzen.
Diese Konsequenzen werden in einzelnen Beiträgen insbesondere im blog Konsequenzen behandelt. Eine Einleitung dazu finden Sie in diesem Beitrag.
.
Das systematische Diagnostizieren wurde in der Psychiatrie möglich nach dem der französische Arzt Philippe Pinel (1745-1826) erkannt hatte, dass es sich bei gewissen psychischen Auffälligkeiten nicht um moralische Verirrungen und Obsessionen handelt, sondern um gesundheitliche Störungen der Psyche bzw. um psychische Krankheiten.
Bereits Philippe Pinel begann diese psychischen Auffälligkeiten gemäß den verschiedenen psychischen Symptomenkomplexenzu unterscheiden und systematisch zu erfassen.
Sein Schüler Jean Étienne Esquirol (1772-1840) hat diese psychiatrische Klassifikation weiter entwickelt.
In Deutschland hat einige Zeit später Wilhelm Griesinger (1817-1868) auf der Grundlage der psychischen Anomalie eine erste Nosologie der psychischen Krankheiten geschaffen. (Weiteres dazu in diesem Beitrag)
Wilhelm Griesinger hatte nämlich erkannt, dass man die psychischen Störungen nicht auf der Grundlage der anatomischen Veränderungen des Gehirns feststellen kann, sondern, dass man diese dzt. nur auf der Grundlage der psychischen Anomalie erkennen kann. (vgl. mit dem Griesinger Zitat)
Auf der Grundlage der psychischen Anomalie fasste W. Griesinger verschiedene psychische Symptomenkomplexe zu systematischen Einheiten zusammen, die insgesamt eine Nosologie bilden und konnte er auf dieser Grundlage eine psychiatrische Klassifikation entwickeln.
Die von Griesinger geschaffene Nosologie bzw. psychiatrische Klassifikation ist von seinen Nachfolgern weiter entwickelt worden.
.
Karl Jaspers hat die psychischen „Symptomenkomplexe“ in folgende drei „Schichten“ gegliedert:
* exogene Psychosen
* endogene Psychosen
* psychische Störungen, die als abnorme Varianten des normalen Erlebens aufgefasst werden können.
Es macht Sinn die psychischen Störungen gemäß diesen drei „Schichten“ zu gliedern.
.
Die 1. Schicht:
Unter den exogenen Psychosen versteht man Psychosen, die durch „äußere“ Ursachen, also „exogen“ verursacht werden, also schwere psychische Störungen, wie sie im Rahmen von körperlichen Krankheiten, Verletzungen usf. auftreten.
(Anmerkung: Karl Jaspers sprach von den bekannten somatischen Krankheiten mit Seelenstörungen, Seite siehe Seite 507, 508. unveränderte Auflage der „Allgemeinen Psychopathologie“)
In dieser „Schicht“ werden psychische bzw. psychotische Störungen erfasst, wie sie beispielsweise im Rahmen von Vergiftungen, nach Kopfverletzungen, im Rahmen von entzündlicher Erkrankung des Gehirns, bei Fieberdelir, bei Alkoholdelir und sonstiger „organischer“ Genese auftreten. Es werden in dieser Gruppe also die Organischen Psychosyndrome (OPS) erfasst.
Diese psychischen Störungen können durch „organische“ (biologische / physische) Ursachen erklärt werden.
Dabei ist jedoch im Hinblick auf die Diagnostik bemerkenswert, dass die psychische Störung und damit auch eine organisch bedingte Psychose auf der Grundlage der Phänomenologie, somit phänomenologisch und damit psychopathologisch begründet erfasst wird, und sich nicht schon aus dem Nachweis des exogenen Agens es ergibt, ob eine krankheitswertige psychische Störung und was für eine psychische Störung vorliegt.
Das heißt der Nachweis des organischen / biologischen / physischen Agens sagt noch nichts Näheres darüber aus welcher psychische Zustand vorliegt! Das heißt das besagte Agens ermöglicht nicht die objektive Bestimmung der psychiatrischen Diagnose, sondern es kann diese dadurch nur näher spezifiziert werden.
Man kann also in der Psychiatrie die psychiatrischen Diagnosen unter Umständen durch physische Befunde spezifizieren, aber nur nach dem man sie zuvor phänomenologisch und damit psychologisch bzw. psychopathologisch begründet festgestellt hat.
Das „physische“ Agens liefert also unter Umständen eine Erklärung für das In-Erscheinung -treten der psychischen Störung. Mit anderen Worten: das „physische“ Agens kann in einem solchen Fall als Ursache für die psychische Störung unter Umständen verantwortlich gemacht werden bzw. kann das Auftreten der psychischen Störung dadurch erklärt werden. Man kann die psychische Störung aber als solche nicht durch den Nachweis dieses „Agens“ in der Diagnostik bestimmen.
Je nach äußerer Ursache ist in der Praxis eine mehr oder weniger spezifische, kausaleTherapie möglich und erfolgt zusätzlich entsprechend dem Bedarf eine symptomatische Therapie im Hinblick auf das vorliegende psychische Zustandsbild bzw. im Hinblick auf das vorliegende klinische Erscheinungsbild.
Exogene Psychosen werden demgemäß heutzutage oftmals an intensiv-medizinischen Abteilungen behandelt. Etwa an einer neurologischen Intensiv-Abteilung, oder an einer internen Intensiv-Abteilung etc. Auf diesen Abteilungen erfolgt die Behandlung primär nach den üblichen somatischen Methoden und werden zusätzlich bedarfsgemäß symptomatisch Psychopharmaka eingesetzt.
Die 2. Schicht:
Die endogenen Psychosen sind psychische Störungen bei denen die eigentliche Ursache (-n), die zum Auftreten der Psychose geführt hat – genau genommen – bis heute nicht bekannt ist. Man hat auf der Grundlage der klinischen Erfahrung allerdings gewisse Faktoren entdeckt, die für das Auftreten von derartigen psychischen Störungen relevant sind.
In dieser „Schicht“ werden also psychische Störungen erfasst, deren endogene Ursachen nicht bekannt sind. Dazu zählen die psychischen Störungen vom Typ der Schizophrenie (schizophrene Störungen und wahnhafte Störungen), manisch-depressive psychische Störungen (ausgeprägte affektive Störungen), schizo-affektive Störungen.
(Anmerkung: Karl Jaspers hat in seiner Zeit auch noch die Genuine Epilepsie zu diesen endogenen Psychosen gezählt (siehe Seite 508 unveränderte Auflage der „Allgemeinen Psychopathologie“)
Bezüglich der Diagnostik dieser psychischen Störungen ist bemerkenswert, dass auch diese Psychosen allein auf der Grundlage der vorliegenden psychischen Anomalie, also auf der Grundlage der psychopathologischen Phänomene und deren Verlauf diagnostisch erfasst werden und das Zutreffen zu dieser Schicht sich aus dem Umstand ergibt, dass kein „exogenes“, physisches Agens im Rahmen der diagnostischen Abklärung gefunden worden ist.
Es können also die „exogenen“ und die „endogenen“ psychischen Störungen nur phänomenologisch beschrieben und diagnostisch erfasst werden und es erfolgt sodann die Behandlung, insbesondere auch die medikamentöse Behandlung nach symptomatischen Gesichtspunkten bzw. erfolgen auch sonstige Behandlungsmaßnahmen mit dem Ziel das psychische Syndrom günstig zu beeinflussen.
Nicht selten ist eine eindeutige Zuordnung dieser psychischen Störungen zur einen oder zur anderen psychiatrischen Kategorie nicht möglich. Da jedoch bezüglich der medikamentösen Therapie die phänomenologischen bzw. die symptomatologischen Gesichtspunkte entscheidend sind, stellt dies in der psychiatrischen Praxis nicht weiter ein größeres Problem dar und kommen – wie die Erfahrung zeigt – unabhängig davon, ob die eine, oder die andere Diagnose gestellt worden ist, meist dieselben Medikamente zur Anwendung. In Bezug auf die sonstige Therapie ergeben sich allerdings oftmals Unterschiede, wie sich diese aus den unterschiedlichen, zugrunde liegend gedachten Ursachen bzw. den angewandten Theorien ergeben. Je nach dem, welche Ursache bzw. welche Genese angenommen worden ist bzw. zugrunde liegend gedacht wird und welche Erklärung (Theorie) sich daraus ergibt, kommen zum Teil unterschiedliche Therapiemaßnahmen zum Einsatz. Es wird also der „Natur“ der „psychischen Störung“ nach „unterschiedlichen Prinzipien„ nachgegangen, je nach dem unter welchem “ regulativen Prinzip“ bzw. unter welchem „Aspekt“ der Sachverhalt geistig gesehen und geistig aufgefasst wird. (vgl. mit Kant Zitat 2 )
Die 3. Schicht:
* psychische Störungen, die als abnorme Varianten des normalen Erlebens aufgefasst werden. (Karl Jaspers hat diese Gruppe ursprünglich als Psychopathien bezeichnet, siehe Seite 508 unveränderte Auflage der „Allgemeinen Psychopathologie“)
In diese 3. „Schicht“ fallen psychische Syndrome bzw. psychische Störungen, die nicht den anderen beiden „Schichten“ zuzuordnen sind. Es wird also unter dieser Gruppe eine heterogene Gruppe von psychischen Störungen erfasst (etwa die: neurotischen Störungen, die psychopathischen Störungen, welche heute als Persönlichkeitsstörungen bezeichnet werden und andere mehr). Weil bei diesen psychischen Störungen die verschiedensten Verstehensweisen und Erklärungen zur Anwendung kommen, also verschiedenste Theorien zur Anwendung kommen, die regulativen Prinzipien im Kant` schen Sinne sind, liegt es auf der Hand, dass bei diesen Fällen oftmals keine eindeutige diagnostische Zuordnung möglich ist bzw. können diese psychischen Symptomenkomplexe oftmals zwanglos unter verschiedenen Gesichtspunkten „gruppiert“ und gemäß unterschiedlichen systematischen Einheiten (vgl. mit Kant Zitat 8) aufgefasst werden. Man kann also die Symptome und Phänomene durch synthetische Urteile unter verschiedenen systematischen Einheit bzw. unter verschiedenen Theorien auffassen, verstehen und erklären.
Demgemäß divergieren bei dieser Diagnose-Gruppe die diagnostischen Feststellungen häufiger, als dies bei den Diagnosen der 2. Schicht und bei den Diagnosen der 1. Schicht der Fall ist. Die eine Fachperson sieht in der einen Diagnose (Theorie) den wesentlichsten Aspekt – und benennt die psychische Störung nach diesem – während eine andere Fachperson unter einem anderen Aspekt den Sachverhalt auffasst, und ihn daher auch anders benennt. Mit anderen Worten: es kommen bei diesen Fällen oftmals verschiedene psychiatrische Diagnosen zur Anwendung. Es treten also in dieser Schicht noch häufiger diagnostische Probleme auf, als dies bei den Diagnosen der anderen beiden Schichten der Fall ist. Diagnostische Probleme treten in der Psychiatrie besonders dann auf, wenn der Symptomenkomplex wenig typisch ist und es sich um einen diagnostischen Grenzfall handelt.
Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet ergeben sich diese diagnostischen Probleme in der Psychiatrie aus der Tatsache, dass psychische Störungen auf der Grundlage von bloßen Ideen bzw. auf der Grundlage von „Gegenständen in der Idee“ festgestellt werden und nicht auf der Grundlage von objektiv bestimmbaren „Gegenständen schlechthin„. (vgl. mit Kant Zitat 7)
.
Im Ergebnis kann folgendes gesagt werden:
Da das jeweilige psychiatrische Konzept nicht am “Probierstein der Erfahrung” (vgl. mit Kant Zitat 10) geprüft werden kann, kommt es in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) häufig dazu, dass psychische Störungen (bzw. psychische Sachverhalte) unter verschiedenen Aspekten und damit je nach Anwendung einer anderen psychiatrischen Idee unter verschiedenen systematischen Einheiten aufgefasst bzw. diagnostiziert werden.
Damit wird deutlich, dass die jeweilige psychiatrische Diagnose von der jeweiligen “Schule” bzw. von der jeweiligen Ideologie (= Ideenlehre) abhängig ist. In diesem Sinn ist nämlich auch eine psychiatrische Klassifikation eine Ideenlehre.
Weiters hat die Tatsache, dass psychiatrische Diagnosen auf der Grundlage von bloßen Ideen, also auf der Grundlage von “Gegenständen in der Idee” festgestellt werden zur Folge, dass diese Einheiten bzw. diese Kategorien per Übereinkunft, also per Konvention auf der Ebene der Vorstellungen definiert werden müssen.
Mit anderen Worten: Es ist in der Psychiatrie notwendig, dass die psychiatrischen Kategorien per Konvention, also dogmatisch (gr. dogma = Meinung, Lehrmeinung), das heißt nach einer Lehrmeinung festgelegt werden. (vgl. mit Kant Zitat 10 bzgl. der Auswirkungen einer Dogmatik)
Wie aus der Psychiatriegeschichte bekannt ist und wie dies explizit aus den Kategorien der DSM-IV und psychiatrischen ICD-10 Klassifikation ersichtlich ist, sind die dortigen Kategorien nach verschiedenen “Lehrmeinungen” definiert worden.
Daher ist es als Folge der Erkenntnisbasis der psychischen Störungen erklärbar und nicht verwunderlich, warum in der Psychiatrie diagnostische Probleme auftreten, wie sie in der somatischen Medizin nur in dem Teilbereich vorkommen – wo die somatischen Diagnosen (z.B. die Diagnosen: Fibromyalgie, Spannungskopfschmerzen u.a.) ebenfalls durch Symptome und durch nicht-objektivierbare körperliche Phänomene definiert sind und auf dieser Grundlage diagnostisch erfasst werden. (vgl. mit Kant Zitat 7)
Bekanntlich gibt es im objektivierbaren Bereich der Medizin diese diagnostischen Probleme nicht, wenn gleich auch dort in Grenzbereichen gewisse diagnostische Probleme auftreten können (siehe dazu diesen Beitrag).
In der Tatsache, dass die psychiatrischen Diagnosen sich auf psychische Symptome und psychische Phänomene gründen – also auf psychische Erscheinungen, die nur auf der Grundlage von Ideen und zwar auf der Grundlage von bloßen Ideen erkannt werden können, resultiert der große Unterschied der Psychiatrie zur Medizin.
Mit anderen Worten: man kann in der Psychiatrie die Erkenntnisobjekte nur durch „mentale“ Erkenntnisobjekte – und nicht, wie die objektivierbaren medizinischen Diagnosen auf der Grundlage von körperlichen, objektiv bestimmbaren „physischen“ Befunden bzw. biologischen Befunden bestimmen.
Es findet sich also in der Erkenntnisbasis der tiefer liegende Grund warum die Psychiatrie häufiger als die Medizin mit diagnostischen Problemen konfrontiert ist. (vgl. auch mit Kant Zitat 9).
Schlussbemerkung zur Schichtenregel:
In der Psychiatrie kann man nur subjektiv gültige Erkenntnisse erlangen, weil die jeweilige Erkenntnis von Ideen abhängt, die man auf den Sachverhalt projiziert.
Dies führt dazu, dass manch eine psychische Störung noch eher „allgemein gültig“ bzw. eher „allgemein anerkannt“ (geistig) gesehen und anerkannt wird als manch eine andere.
Die Erfahrung lehrt, dass in der tiefsten 1. Schicht der psychischen Störungen die größte Übereinstimmung beim Diagnostizieren erzielt wird. In der 2. Schicht wird verhältnismäßig schon eine geringere Übereinstimmung unter den Fachleuten erzielt, und in der 3. Schicht die geringste. Wie nicht anders zu erwarten, spiegelt sich dies auch in den Ergebnissen der Studien der psychiatrischen Wissenschaft und liefern daher die Studien zur 1. Schicht das auf den einzelnen Fall am konkreteste anwendbare Wissen, die Studien zur 2. Schicht ein schon weniger konkretes Wissen und schließlich diejenigen zur 3. Schicht, das am wenigsten konkrete und für den spezifischen Fall am wenigsten direkt anwendbare Wissen. In anderen Worten formuliert kann man sagen, dass die Studien zur 1. Schicht den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen am nächsten kommen, die der 2. Schicht schon weniger und die der 3. Schicht am wenigsten (Weiteres dazu auf Poster 3: PROBABILITY IN MEDICINE AND IN PSYCHIATRY – IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT`S PHILOSOPHY).
Man kann also von der größten Regelmäßigkeit – trotz der Abhängigkeit von der subjektiven Sichtweise – bei den Diagnosen der 1. Schicht ausgehen, von einer geringeren bei den Diagnosen der 2. Schicht und von der geringsten bei den Diagnosen der 3. Schicht. Dies spiegelt sich auch in der Übereinstimmung bzw. Divergenz der Ergebnisse der wissenschaftlichen Studien.
Das heißt die individuellen Gegebenheiten und die individuelle Sichtweise des Untersuchers bzw. die dahinter stehenden individuellen Ideen – philosophisch gesprochen die dahinter stehende individuelle Ideenlehre (Dogmatik) – spielen bei den psychiatrischen Störungen, die der 3. Schicht zuzuordnen sind verhältnismäßig die größte Rolle – und ist daher bei diesen psychischen Störungen die kritische Herangehensweise – man kann auch sagen: die aufgeklärte Herangehensweise und die ärztliche Kunst noch mehr gefordert, als bei den psychischen Störungen der 1. und 2. Schicht.
Dies hat zur Folge, dass die psychiatrische Wissenschaftmit den statistischen Studien zu den psychischen Störungen der 1. Schicht verhältnismäßig den größten und konkretesten Wissensbeitrag zu leisten vermag, zu denjenigen der 2. Schicht einen geringeren und zu denjenigen der 3. Schicht den geringsten. Dies steht in Übereinstimmung mit der klinischen Praxis und Erfahrung und spiegelt sich dies auch in den psychiatrischen Leitlinien.
.
Hinweis:
Weiteres zur Schichtenlehre (Schichtenregel) nach Karl Jaspers in meinem Buch:
Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin
erschienen im Verlag tredition, April 2019
siehe dort die Abschnitte:
5.13 Die psychischen Störungen lassen sich in drei Schichten gliedern – Schichtenlehre (Schichtenregel) nach Karl Jaspers
23.7 Die Struktur der Psychiatrie ermöglicht die Gliederung der psychischen Störungen in drei Schichten – Schichtenlehre nach Karl Jaspers
25.27 Infolge der Schichtenlehre nach Karl Jaspers wurde das Triadische System der Forensischen Psychiatrie möglich
.
(letzte Änderung 09.04.2023, abgelegt unter: Definition, Diagnostik, Forensik, Forensische Psychiatrie, Medizinische Diagnostik, Psychiatrie)
……………………………………….
weiter zum Beitrag: psychiatrische Systematik
………………………………………..
weiter zum Beitrag: psychiatrische Klassifikation
………………………………………
weiter zum Beitrag: psychiatrische Diagnose – medizinische Diagnose – der Unterschied
………………………………………