Konsequenzen- für die Psychiatrie, 7. Teil – relatives Wissen

In den Beiträgen Konsequenzen werden in Bezug auf die Philosophie von Immanuel Kant verschiedene Aspekte diskutiert wie sie sich aus der Erkenntnisbasis ergeben.

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Psychiatrische Diagnosen und – allgemein psychiatrische Feststellungen – führen zu relativem Wissen. Dieses relative Wissen wird auf der Grundlage von psychischen (psychopathologischen) Phänomenen (gr. phenomenon– das was erscheint, das im Bewusstsein Erscheinende) gewonnen. Psychiatrische Erkenntnisse werden jeweils in Bezug auf eine Idee gewonnen. Es handelt sich dabei also um relative Erkenntnisse in Bezug auf eine Idee bzw. in Bezug auf mehrere Ideen.

Weil psychiatrische Diagnosen auf der Grundlage von psychischen Phänomenen (psychischen Erscheinungen) erlangt werden, sind sie selbst die Begriffe dieser Erscheinungen – also die Begriffe der Ideen – die im Bewusstsein der erkennenden Person als systematische Einheiten erscheinen (vgl. mit Kant Zitat 7

Dabei ist nicht möglich, diese subjektiv gewonnenen Ideen einer objektiven Prüfung zu unterziehen. Diese Ideen können nicht durch „physische“ Tatsachen objektiviert oder falsifiziert werden. Solche Ideen können also nicht durch „physische“ Befunde verifiziert oder falsifiziert werden (vgl. mit Kant Zitat 4). Mit anderen Worten: psychiatrische Diagnosen stellen daher kein allgemein gültiges Wissen dar, sondern ein Wissen, welches innerhalb einer Konvention (Dogmatik) gewonnen wird (z.B. innerhalb der ICD-10 Konvention / Klassifikation oder innerhalb der DSM-V Konvention / Klassifikation oder innerhalb der von Emil Kraepelin beschriebenen und damit definierten Klassifikation oder innerhalb der von Wilhelm Griesinger beschriebenen psychiatrischen Klassifikation.)

Psychiatrische Feststellungen (Diagnosen) stehen nicht in einer bestimmbaren Relation zu physischen Tatsachen und sie können daher nicht auf dieser Grundlage in der psychiatrischen Diagnostik erkannt werden. Das bedeutet die psychischen Erscheinungen in der Psychiatrie können nicht auf physische Ursachen zurückgeführt und auf dieser Grundlage bestimmt werden (Weiteres dazu auf Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy).

Natürlich ist es so, dass auch psychopathologische Phänomene, so wie die normal-psychologischen Phänomene als Folge Nervenzellenaktivität bzw. als Folg der Gehirnleistung  – und so gesehen als Folge der „Phyisis“ – der biologischen neuronalen Funktion auftreten. Das einzelne psychiatrische Phänomen als solches korreliert jedoch nicht unbedingt mit einer bestimmten physischen Tatsache. Es kann also nicht eine bestimmte physische Tatsache im Sinn einer physischen Ursache festgestellt werden (z.B. ein bestimmtes funktionelles fMRT Bild wie es mit der Methode der Funktionellen Magnetresonanztomographie festgestellt werden kann bzw. ein bestimmte Abfolge von solchen fMRT Bildern – also ein Film – und wüsste man dann gleichsam als Folge dieser Bilder (dieses Films) was die Person gedacht oder gefühlt hat.

In diesem Sinn kann also die psychiatrische Wissenschaft in der Biologischen Psychiatrie keine bestimmbare Relation zwischen der Psyche und dem Körper bzw. dem Nervensystem bestimmen und auf dieser Grundlage sodann die psychische Störung als Folge einer physischen Ursache im Sinn einer natürlichen Krankheitseinheit allgemein gültig bestimmen.

Auch kann man aus dem CT-Befund, wie er beispielsweise nach einem Infarkt des Arteria – media – Stromgebietes festgestellt worden ist nicht erkennen welche psychischen und körperlichen Symptome bzw.welche psychischen Störungen bei dieser Person gegenwärtig manifest sind. Wenn jedoch, nach dem Auftreten eines Schlaganfalls psychische Störungen bzw. psychische Symptome manifest sind, so wird man diese als Folge des Schlaganfalles erklären. Der umgekehrte Schluss, dass die vorliegenden psychischen Störungen durch den Schlaganfall verursacht sind wird also in der Regel zutreffend sein.

Im Rahmen der Verwendung der psychiatrischen Kategorien eine psychiatrischen Klassifikation geschieht es allerdings sehr leicht, dass diese nicht bestehende Relation nicht beachtet wird und werden vielfach die psychiatrischen Erkenntnisse so angesehen als ob es sich dabei um faktische Feststellungen handelt, bei denen eine direkte Korrelation besteht, wie dies in der somatischen Medizin zum Teil, nämlich bei den objektivieren medizinischen Diagnosen der Fall ist, die direkt mit physischen Befunden korrelieren (wie z.B. die EKG Zeichen und die erhöhten Enzymwerte, welche als objektive Befunde mit dem Herzinfarkt direkt korrelieren). Es besteht also bei gewissen medizinischen Diagnosen eine direkte und allgemein gültig bestimmbare Relation der medizinischen Diagnose zu den biologischen Grundlagen, wohingegen dies bei den psychiatrischen Diagnosen nicht der Fall ist.

Diesen Fehler bei der Verwendung einer Idee hat Immanuel Kant als den konstitutiven Gebrauch einer Idee beschrieben (siehe dazu Kant Zitat 3a).

Die Problematik die bei der falschen – weil unkritischen – Verwendung der psychiatrischen Kategorien (Ideen) auftritt wurde z.B. in diesem Artikel aufgezeigt.

Die kritische, angemessene relative bzw. relativistische Verwendung der psychiatrischen Ideen und damit der psychiatrischen Kategorien ist also sehr wichtig, weil ansonsten ständig ewige Widersprüche und Streitigkeiten auftreten (siehe dazu auch Kant Zitat 3 und die weiteren Beiträge) was hingegen bei angemessener Verwendung der Ideen nicht der Fall ist.

Ein Zusammenfassung der Thematik finden Sie auf dem Poster der am DGPPN Kongress 2009 in Berlin vorgestellt worden ist.

Lesenswert in diesem Zusammenhang ist die VORREDE von Immanuel Kant zu seinem Werk: Kritik der reinen Vernunft in der er aufzeigt, wie sich das menschliche Erkennen unbemerkt in Erkenntnisse versteigt, die nicht mehr beweisen werden können. Immanuel Kant spricht daher bei diesen Ideen von bloßen Ideen (im Gegensatz zu Ideen, die an der Erfahrung überprüft werden können bzw. die am Probierstein der Erfahrung überprüft werden können (vgl. mit Kant Zitat 10)).

In der Kritik der reinen Vernunft zeigt Immanuel Kant auf, dass es sich bei den relativen Erkenntnissen, die mit Hilfe der spekulativen Vernunft gewonnen werden um sehr nützliche Erkenntnisse handelt – wenn man sich dabei der Erkenntnisgrenzen bewusst ist. Es handelt sich dabei also um beschränktes Wissen das mit der Hilfe dieser zweckmäßigen Einheiten erlangt wird. Man kann auch sagen: es handelt sich dabei um subjektives Wissen das auf der Grundlage dieser nützlichen definierten diagnostischen Einheiten erlangt wird.

In diesem Sinne soll man in der Psychiatrie die psychiatrischen Kategorien, die durch die Merkmale der Schemata der psychiatrisch diagnostischen Ideen bestimmt sind –  kritisch verwenden – und es sind dann diese diagnostischen Einheiten, die sämtliche systematische Einheiten sind nützliche Einheiten.

Man soll also in der Psychiatrie die psychiatrischen Idee – so wie die psychologischen Ideen in der Psychologie relativistisch verwenden, weil sie nur dann von Vorteil sind (vgl. mit Kant Zitat 4). Man soll sich also hüten sie für etwas mehr als eine bloße Idee …. gelten zu lassen (vgl. mit Kant Zitat 4).

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(letzte Änderung am 1.11.2014, abgelegt unter Konsequenzen, Medizinische Diagnostik, Relativität, Psychiatrie, Diagnostik)

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