richtiger Gebrauch der psychiatrischen Begriffe

In diesem Beitrag wird der richtige Gebrauch der  psychiatrischen Begriffe am Beispiel der Aussage: „Jemand hat eine psychische Krankheit (psychische Störung)“ in Bezug auf die Philiosophie von Immanuel Kant diskutiert.

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Wenn ein Arzt im Ultraschall den „Echoschatten“ eines Gallensteines sieht und sagt: der Patient hat einen Gallenstein, so ist diese Aussage eindeutig und objektiv richtig. Durch die Operation kann diese Feststellung allgemein gültig bewiesen werden. (Anmerkung: Ob der Patient die Oberbauchbeschwerden infolge des Gallensteines hat, ist damit allerdings  nicht erwiesen, es könnte nämlich auch eine andere Ursache der Grund für die klinische Erscheinung der Oberbauchbeschwerden sein.)

In gleicher Weise ist es richtig zu sagen, dass ein Patient eine Schilddrüsenüberfunktion hat wenn die entsprechende Symptomatik vorliegt und erhöhte Schilddrüsen-Laborwerte nachweisbar sind. (vgl. mit Kant Zitat 7)

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Wenn ein Arzt sagt, dass ein Patient eine Borderline-Persönlichkeitsstörung hat, dann kann diese Aussage relativ richtig sein. Relativ insofern es sich dabei um die relative Feststellung in Bezug auf eine psychiatrische Idee bzw. in Bezug auf die psychiatrische Kategorie: Borderline – Persönlichkeitstörung handelt, wie diese in der verwendeten psychiatrischen Klassifikation beschrieben wird.

Man sollte sich dabei allerdings der Tatsache bewusst sein, dass das Zutreffen dieser Kategorie bzw. dieser psychiatrischen Idee letztlich nicht allgemein gültig geprüft (objektiviert) bzw. nicht validiert werden kann. Das heißt eine Objektivierung dieser Idee ist nicht möglich. Dies ist deswegen nicht möglich, weil es sich bei einer psychiatrischen Idee so wie bei einer psychologischen Idee um eine „bloße Idee“ im Sinne von Immanuel Kant handelt (vgl. mit Kant Zitat 4).

Daher ist eine solche Aussage eine relative Aussage in Bezug auf auf die angewandte Idee bzw. in Bezug auf das angewandte Schema der Idee (vgl. mit Jaspers Zitat und Kant Zitat 7).

Man kann auch sagen: es handelt sich hier um „Schema eines reinen Verstandesbegriffs“ (vgl. mit Kant Zitat 13), das nicht weiter empirisch (am Probierstein der Erfahrung, vgl. mit Kant Zitat 10) geprüft werden kann.

Im Grunde genommen könnte man den konkreten psychischen Sachverhalt, die konkret vorliegende psychische Störung auch in Bezug auf eine anders definierte psychiatrische Kategorie bzw. eine anders definierte psychiatrische Einheit, die einesystematische Einheit ist, betrachten und sich überlegen, ob diese zutreffend ist oder nicht.

An dieser Stelle darf daran erinnert werden, dass die Psychiater in der Vorzeit psychisch auffällige Personen in Bezug auf andere Schemata (Kategorien) diagnostisch erfasst haben. Diese, früher in Verwendung befindlichen diagnostischen Schemata, sind nur zum Teil den derzeit in Verwendung befindlichen Schemata (Kategorien) ähnlich. So hat beispielsweise der Psychiater Wilhelm Griesinger, welcher die erste psychiatrische Nosologie (vgl. mit dem Griesinger Zitat) im deutschen Sprachraum geschaffen hat, andere diagnostische Einheiten bzw. andere psychiatrische Kategorien verwendet.

Man kann also psychische Störungen (Krankheiten) unter verschieden definierten Einheiten auffassen.

Wenn man die Geschichte der Psychiatrie verfolgt, so findet man, dass die psychiatrischen Kategorien zum Teil grundlegend verändert worden sind und zum Teil auch ganz neue diagnostische Einheiten eingeführt worden sind. Andere Einheiten sind im Laufe der Zeit nur gering modifiziert worden bis keine weiteren Modifikationen angezeigt schienen. Daher sagt Karl Jaspers treffend dass diese Schemata methodische Hilfsmittel sind, die grenzenlos korrigierbar und verwandelbar sind (vgl. mit dem Jaspers Zitat). Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass diese Einheiten auf der Ebene der bloßen Ideen definiert sind, und nicht durch physische Objekte bestimmt sind, wie diese in der Natur vorgefunden werden. Man kann auch sagen: psychiatrische Ideen sind durch mentale Objekte definiert, wohingegen objektiv bestimmbare medizinische Diagnosen durch physische Objekte bestimmt sind. Oder – um in der Terminologie von Immanuel Kant zu sprechen – psychiatrische Ideen bzw. psychiatrische Diagnosen sind durch Gegenstände in der Idee definiert, wohingegen objektiv bestimmbare medizinische Diagnosen durch Gegenstände schlechthin bestimmt sind. (vgl. mit Kant Zitat 7)

An dieser Stelle darf darauf hingewiesen werden, dass in der jüngeren Vergangenheit in der Erwachsenen-Psychiatrie die Diagnose ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) als neue diagnostische Einheit eingeführt worden ist. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine  „systematische Einheit“  im Sinne von Immanuel Kant bzw. um einen regulativen Begriff im Sinn von Immanuel Kant.

Bekanntlich ist zuvor der diagnostische Begriff ADHS nur in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Verwendung gewesen. Ob sich die Verwendung dieser „systematischen Einheit“ (Kategorie) bzw. dieser regulative Begriff in der Erwachsenenpsychiatrie im selben Umfang als nützlich erweisen wird bleibt abzuwarten, die Erfahrung wird es weisen (vgl. mit Kant Zitat 2).

Bis dato sind bekanntlich psychische Störungen, die heute dieser diagnostischen Einheit zugeordnet werden in der Vorzeit unter anderen diagnostischen Einheiten bzw. anderen psychiatrischen Kategorien zugeordnet worden. Man kann also psychische Phänomene bzw. psychische Symptomenkomplexe und damit psychische Störungen unter verschieden definierten systematischen Einheiten auffassen (vgl. mit Kant Zitat 7).

Dies ist möglich, weil psychische Symptomenkomplexe durch bloße Ideen im Kant` schen Sinne erfasst werden und man daher den Sachverhalt unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten kann, wie dies bereits Karl Jaspers erkannt und aufgezeigt hat. (vgl. mit Jaspers Zitat 11)

Dies erklärt auch warum in der Psychiatrie verschiedene Klassifikationssysteme nebeneinander an verschiedenen Orten entstanden sind und neben einander existieren, wie dies am Beispiel der psychiatrischen ICD-10 Klassifikation und der DSM-IV Klassifikation deutlich wird.

Man sieht also, dass eine psychiatrisch-diagnostische Feststellung tatsächlich eine relative Sache ist.

Im Gegensatz zu den psychiatrischen Diagnosen kann ein Teil der medizinischen Diagnosen objektiv und damit allgemeingültig erkannt und diagnostisch bestimmt werden.

Erwähnenswert ist auch, dass die diagnostischen Einheiten der objektivierbaren medizinischen Diagnosen keiner solchen Veränderung und Entwicklung unterliegen, wie die psychiatrischen Diagnosen bzw. wie die psychiatrischen Kategorien.

Eine psychiatrische Diagnose ist also nicht nur wegen der Veränderbarkeit ihrer Kategorie eine relative Erkenntnis (Feststellung), sondern auch weil die  Klassifikation als Ganzes anders aufgebaut werden kann, wie dies aus dem Vergleich der DSM Klassifikation mit der psychiatrischen ICD Klassifikation deutlich wird.

Dieser Relativität der psychiatrischen Begriffe und der psychiatrischen Aussagen und Feststellungen sollten sich Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten bewusst sein, und es sollten diese Fachleute auch zu dieser Relativität stehen, weil es ansonsten immer wieder vorkommen wird, dass „die Vernunft auf so mancherlei Weise irregeführt wird„, wie dies von Immanuel Kant bereits vor mehr als 200 Jahren allgemein gültig erkannt und formuliert worden ist. (vgl. mit Kant Zitat 3)

Einzelne kritische Köpfe waren sich der Relativität und Beschränktheit der psychiatrischen Erkenntnisse immer schon bewusst.

Daher ist die Kritik an der Psychiatrie vielfach gerechtfertigt wenn diese mit Erkenntnisansprüchen auftritt, die einer kritischen Prüfung nicht standhalten.

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Ein praktisches Beispiel:

Wenn bei der Entlassung eines Patienten aus einer psychiatrischen Klinik z.B. im Arztbrief die Entlassungsdiagnose steht: „paranoide Schizophrenie“ und zum Zeitpunkt der Entlassung die spezifischen Symptome (Phänomene), wie sie zur Zeit der Aufnahme an der Klinik vorhanden waren, nicht mehr vorhanden sind, dann ist die diagnostische Feststellung: „Schizophrenie“ zu dieser Zeit nicht mehr angemessen. Richtig wäre dann zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Klinik die diagnostische Feststellung: „Zustand nach schizophrener Episode“. Verstehbar fühlt sich ein Patient, wenn ihm derartiges widerfährt nicht angemessen diagnostiziert bzw. zu Unrecht „stigmatisiert“. In diesem Fall ist das psychiatrische Konzept: „Schizophrenie“ bzw. „schizophrene Störung“ falsch gebraucht worden. Eine Idee sollte grundsätzlich nicht konstitutiv sondern nur regulativ verwendet werden, wie dies Immanuel Kant aufgezeigt hat (vgl. mit Kant Zitat 3a).

Bereits Karl Jaspers hat auf die Relativität der psychiatrischen Ideen hingewiesen und aufgezeigt, dass psychiatrische Ideen – Ideen im Sinn von Immanuel Kant sind (vgl. mit dem Jaspers Zitat).

An dieser Stelle sei zum obigen Beispiel noch angemerkt, dass unabhängig davon, welche diagnostische Bezeichnung man bei der Entlassung verwendet, es in vielen derartigen Fällen jedoch ratsam ist eine medikamentöse Behandlung zur Vorbeugung eines Rückfalls durchzuführen, weil wissenschaftlich gesicherte Erfahrungen gezeigt haben, dass dadurch die Rückfallgefahr erheblich vermindert werden kann bzw. einem Rückfall aktiv vorgebeugt werden kann.

Man spricht daher sinnigerweise von erhöhter „Vulnerabilität“ (lat. vulnus – die Wunde) bei Personen, bei denen eine Neigung zum Auftreten einer solchen psychischen Störung besteht und meint man damit die erhöhte psychische Störanfälligkeit im Hinblick auf das wieder Auftreten einer schizophren-psychotischen Symptomatik. Die Diagnose Schizophrenie sollte man allerdings nur verwenden wenn das vorliegende klinische Erscheinungsbild bzw. der vorliegende psychische Symptomenkomplex die Kriterien der psychiatrischen Kategorie erfüllt.

Man sieht also, wie wichtig der richtige bzw. angemessene Gebrauch der psychiatrischen Ideen bzw. der richtige Gebrauch der psychiatrischen Begriffe ist – bzw. wie wichtig der relativistische Gebrauch der Ideen ist, und welche nachteiligen Folgen auftreten können, wenn die psychiatrischen Ideen bzw. die psychiatrischen Begriffe nicht richtig verwendet werden. (vgl. mit Kant Zitat 4)

Von der Patientenseite her betrachtet, sieht man, wie leichtsinnig und gesundheitsbelastend, – wenn nicht gar gesundheitsschädigend – sich der konstitutive und damit nicht – angemessene Gebrauch der psychiatrischen Ideen bzw. der psychiatrischen Begriffe auswirken kann bzw. auswirkt. (vgl. mit Kant Zitat 3a)

Daher sollten in der psychiatrischen Ausbildung nicht nur die Begriffe und Begriffsinhalte als solche vermittelt werden, sondern auch deren richtiger Gebrauch.

Eine Zusammenfassung zur Thematik mit den zugehörigen Kant Zitaten finden Sie auf dem Poster: „Die Anwendung der “Kritik der reinen Vernunft” von Immanuel Kant auf das psychiatrische Diagnostizieren Auswirkungen auf die psychiatrische Praxis und Wissenschaft“

der am DGPPN-Kongress 2009 vorgestellt worden ist.

Weiteres zu dieser Thematik auch in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

veröffentlicht im Verlag

tredition, 2019

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(letzte Änderung 31.12.2020, abgelegt unter Psychiatrie, psychiatrischer Begriff)

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weiter zum blog: Konsequenzen

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weiter zum Beitrag: richtiger und falscher Gebrauch der medizinischen und psychologichen Kategorien

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weiter zur Seite: medizinische Diagnose – psychiatrische Diagnose

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